Flein · Die Mietflächen befinden sich innerhalb eines renommierten Büro- und Gewerbeparks, der sich durch eine gepflegte und ansprechende Arbeitsumgebung auszeichnet, im Gewerbegebiet.
Der Büro- und Gewerbepark in der Talheimer Straße 32 befindet sich am Ortseingang auf Gemarkung der Gemeinde Flein, innerhalb des Landkreis Heilbronn - Baden-Württemberg. Die Gemeinde Flein bietet eine Kombination aus ruhigem Wohnen und guter Erreichbarkeit der umliegenden Städte, insbesondere Heilbronn.
Flein bietet sehr gute Anbindungen an das Verkehrsnetz. Die Nähe zur Bundesstraße B27, ca. 1,5 km entfernt, ermöglicht optimalen Anschluss an das regionale Verkehrsnetz. Die BAB 81 ist über die Anschlussstelle 11 "Heilbronn-Untergruppenbach" in ca. 8,5 km, ca. 12 Fahrminuten zu erreichen. Die Gemeinde Flein ist mit verschiedenen Bus-Haltestellen gut an den ÖPNV angebunden. Regelmäßige Busverbindungen sorgen für eine schnelle Erreichbarkeit der Stadt Heilbronn und in die umliegenden Gemeinden. Der Hauptbahnhof HN ist in etwa 15 Fahrminuten erreichbar und bietet zahlreiche Zugverbindungen.
Parkplätze sind vorhanden, die Mietflächen stehen ab sofort zur Vermietung.
- beheizbar - Klimatisiert - Schnelles Internet über Glasfaser - Sanitärflächen mit Dusche - Moderne Bodenkanalsysteme - Schallabsorbierende Wände und Decken - Integriertes Soundsystem - Teppichboden - Kühlschrank - Herd mit Abluftsystem - Glaswände - Exklusiver Grünbereich mit Sitzgelegenheit im Außenbereich - Decke im Loftstil
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die in diesem Mietangebot enthaltenen Informationen vom Vermieter bereitgestellt wurden, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Haftung übernehmen können.
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Im Falle eines erfolgreichen Abschlusses eines Mietvertrages erhalten wir eine Vermittlungsprovision vom Mieter, es sei denn, das Objekt wird ausdrücklich als provisionsfrei angeboten.
Die Provision für den Mieter wird mit Unterzeichnung des Mietvertrages fällig und beträgt mindestens 3 Nettomonatsmieten, zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.